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*[http://www.unece.org/trans/doc/2002/sc1agr/TRANS-SC1-AC5-2002-03e.pdf UN-Papier zu den europäischen Hauptverkehrsrouten (pdf)]
 
*[http://www.unece.org/trans/doc/2002/sc1agr/TRANS-SC1-AC5-2002-03e.pdf UN-Papier zu den europäischen Hauptverkehrsrouten (pdf)]
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[[Kategorie:Europastraße]]

Version vom 7. März 2010, 10:29 Uhr

Die Europastraßen bilden ein weit verzweigtes Netz von Fernstraßen, dass sich quer durch alle Staaten des europäischen Kontinents zieht. Es beschränkt sich dabei nicht auf Europa, sondern bezieht auch angrenzende Staaten mit ein. Die längste Europastraße ist die E40, die über 8.000 km von Calais in Frankreich bis an die chinesische Grenze in Kasachstan führt.

Geschichte

Die Europastraßen wurden durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe) am 15. November 1975 festgelegt. Rechtliche Grundlage bildet das European Agreement on Main International Traffic Arteries (AGR) (Europäisches Übereinkommen über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs). Deutschland trat dem Abkommen im Jahre 1976 bei. Im Jahre 2008 zählte das Abkommen 37 Mitgliedsstaaten.

Nummerierung und Beschilderung

Die Europastraßen sind grün beschildert. Auf Autobahnen mit blauer Beschilderung zeigt eine grün unterlegte Nummer die Europastraße an. Bis 1985 wurden die Europastraßen einstellig nummeriert. Teilweise ist diese einstellige Nummerierung bis heute noch vorhanden. Dies ist dann der Fall, wenn die Europastraße seit 1985 noch nicht umnummeriert wurde. Die Nummerierung folgt heute dem folgenden Prinzip: Die wichtigsten Europastrßen werden zweistellig nummeriert und enden jeweils mit einer "5" oder einer "0", wobei die auf "5" endenden Europastraßen immer von Nord nach Süd, die auf "0" endenden Europastraßen immer von West nach Ost verlaufen. Sie werden jeweils von West nach Ost, bzw. von Nord nach Süd durchnummeriert. Jeweils dazwischen liegende Europastraßen haben gerade oder ungerade Nummern. Diese Europastraßen sind Straßen der A-Kategorie. Europastraßen der B-Kategorie haben dreistellige Nummern.

Festlegungen der baulichen Mindestansprüche

Da das AGR keine Gesetzeskraft besitzt versucht es Mindestanforderungen an Europastraßen festzulegen, um so eine europaweite Einheitlichkeit des Straßenbildes zu ermöglichen. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, so entstehen dem jeweiligen Staat keine Nachteile oder Strafen. Die baulichen Mindestansprüche werden im 2. Anhang des AGR beschrieben.


Klassifikationen der Straßensysteme

Laut Maßgabe des AGR sollten internationale Straßen, also auch Europastraßen, mindestens den ersten beiden Straßenklassen angehören

  • Motorways:

Ein "Motorway" (auf deutsch Autobahn) ist eine Straße, die speziell für die Bedürfnisse des motorisierten Verkehrs ausgerichtet ist. Diese Straßen sind baulich getrennt. Kreuzungen mit anderen Straßen, Zugstrecken, Tramstrecken und Fußgängerwegen sind planfrei. Weiterhin sind diese Straßen besonders als "Motorway" ausgeschildert.

  • Express roads:

"Express roads" (auf deutsch Schnellstraßen) sind Straßen, die vor allem für den Kraftfahrzeugverkehr ausgerichtet sind. Sie sind nur über Auffahrten oder geregelte Kreuzungen befahrbar. Es ist verboten, auf den Fahrspuren zu halten oder zu parken.

  • Ordinary roads

"Ordinary roads" (auf deutsch normale Straßen) sind alle Straßen, die für alle Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer freigegeben sind.

planerische Mindestvoraussetzungen

Kategorie und geforderte Geschwindigkeit
Motorway 80 - 140 km/h
Express roads 60 - 120 km/h
Ordinary roads 60 - 100 km/h

Straßen sollten so geplant werden, dass sie einen bestmöglichen Verkehrsfluss bei maximaler Sicherheit ermöglichen, wobei das normale Verhalten eines durschnittlichen Fahrers beachtet werden sollte. Das Design der Verkehrswege sollte möglichst intuitiv gestaltet werden, also auch ein Mindestmaß an Kontinuität erreichen, sodass die gesamte Strecke ähnlich wirkt. Bei den drei oben genannten Straßenkategorien gelten außerdem jeweils bestimmte Geschwindigkeiten, die zu erreichen durch die Bauweise ermöglicht werden soll. Geschwindigkeiten von über 100 km/h sollten aber nur ermöglicht werden, wenn die Richtungsfahrbahnen getrennt sind und die Bauweise der Anschlussstellen die Geschwindigkeiten zulassen. Aus topographischen Gründen oder sonstigen planerischen Problemen kann auch von den geforderten Geschwindigkeiten abgewichen werden. Diese Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten aber so ausgeschildert werden, dass sie der Fahrer früh genug wahr nimmt und sich darauf vorbereiten kann. Weiterhin sollten die Straßen so entworfen werden, dass sie über weite Teile identische Charakterisitka aufweisen. Die Straßen sollten immer so entworfen werden, dass sie den Zulassungsbeschränkungen für Fahrzeuge in dem jeweiligen Land entsprechen.

Kurvenradien und andere Parameter

Geschwindigkeit und empfohlene bauliche Parameter
Geschwindigkeit 60 80 100 120 140
minimaler Planungsradius (bei maximalem Neigungswinkel von 7%) 120 240 425 650 1000
maximale Steigung (in Prozent) 8 7 6 5 4

Die Straßen sollten zu jeder Zeit so gebaut sein, dass es dem Fahrer möglich ist, Fahrmanöver zu planen und kritische Stellen und Situationen voraussehen zu können. Dies gilt besonders bei Anschlussstellen und Kreuzungen. Die minimale Sichtweite sollte mindestens soweit sein wie der Halteweg eines normalen Fahrzeugs. Wo eine solche Sichtweite nicht umgesetzt werden kann, sollten Überholverbote eingerichtet werden. Desweiteren sollten Abbiegespuren und gesonderte Wege für Fußgänger und Radfahrer errichtet werden um den Verkehr so flüssig wie möglich zu halten. Die Anzahl der Fahrspuren sollte sich nach der Dichte des Verkehres richten, auch sollten wirtschaftliche Überlegungen dabei eine Rolle spielen. Beim Bau dreispuriger Straßen sollte beachtet werden, dass die mittlere Spur niemals von beiden Seiten als Überholspur genutzt werden kann. Um die Sicherheit zu erhöhen sollten vierspurige Straßen immer baulich getrennt sein. An starken Steigungen sollten unter Umständen weitere Fahrspuren eingerichtet werden um so den Verkehr flüssig zu halten. Die Fahrspuren sollten immer mindestens 3,50 m breit sein. Standstreifen können dagegen 3 m breit sein. Auf Motorways sollten durchgehend Seitestreifen angebracht werden. Aus Sicherheitsgründen sollten außerdem 3 m links und rechts der Fahrbahn keine Hindernisse sein. Sollte kein Standstreifen angebaut werden, sollten in regelmäigen Abständen Haltebuchten errichtet werden. Außerdem sollte die Straße so entworfen werden, dass Schilder immer gut sichtbar sind. Mittelstreifen sollten 3 m breit sein, oder aber zumindest genug Platz für eine bauliche Trennung bieten. Die Straßenoberfläche selbst sollte eine Neigung von 2 - 3 % aufweisen um so den Abfluss von Wasser zu ermöglichen.

Weblinks