Die Bundesautobahn 94 (Abkürzung: BAB 94) – Kurzform: Autobahn 94 (Abkürzung: A 94) – soll München mit Passau verbinden. Bisher sind allerdings nur die Teilstücke München–Forstinning und Marktl am Inn/Burghausen - Ampfing realisiert. Im letzteren Abschnitt wird die annähernd parallel verlaufende Bundesstraße B 12 zur Staatsstraße abgestuft. Zwischen Marktl und Simbach ist sie auf 20 km bisher nur einbahnig ausgebaut.
Die Trassenführung zwischen Forstinning und Ampfing ist Gegenstand einer langwierigen Debatte.
Baufortschritt[]
Zwischen Forstinning und Pastetten liegt seit März 2002 der Planfeststellungsbeschluss vor. Da jedoch der weitere Verlauf zwischen Pastetten und Heldenstein (siehe „Trassenstreitigkeiten“) umstritten ist, kam es bisher nicht zum Bau. Dieser Abschnitt ist insgesamt 39 km lang.
Der 50 Millionen Euro teure Abschnitt zwischen Heldenstein und Ampfing ist in der Vorentwurfsplanung. Ein Planfeststellungsverfahren ist in Bearbeitung.
Am 7. Dezember 2006 wurde der 19,7 km lange und 111 Millionen Euro teure Bauabschnitt zwischen Ampfing und Winhöring eröffnet. Damit ist die Umfahrung Mühldorfs fertiggestellt.
Am östlichen Ende, dem 39 km langen Anschluss Simbachs an die Autobahn A 3 ist die Linienbestimmung abgeschlossen. Der 23 km lange Abschnitt zwischen Malching und der A 3 ist im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft. Ein Planfeststellungsbeschluss wird hier im Jahr 2006 erwartet.
Von diesem Abschnitt wurde der 11 km lange und 48 Millionen Euro teuere Abschnitt Ortsumgehung Malching in den Investitionsrahmenplan 2006 - 2010 des Bundesverkehrsministeriums aufgenommen. Ein erster 6km langer Abschnitt könnte im Jahr 2007 in Bau gehen. Für weitere 5 km zwischen Malching und Kirchham (Anschlußstelle Tutting) begann Mitte Oktober 2006 das Planfeststellungsverfahren. Dieser Abschnitt könnte damit ab 2011/2012 gebaut werden.
Trassenstreitigkeiten zwischen Forstinning und Ampfing[]
Sachlage[]
Seit den 1970er Jahren herrscht Uneinigkeit über die Trassenführung der A 94 auf dem Abschnitt von Forstinning bis Ampfing. Während die von München bis Altötting grundsätzlich parallel zur A 94 verlaufende B 12 hier über Haag in Oberbayern führt, favorisiert die bayerische Staatsregierung eine 2,5 Kilometer kürzere, weiter nördlich gelegene Trassenführung über Dorfen und das Isental. Die Ankündigung, die Autobahn durch das Isental zu führen, sorgt jedoch bis heute für heftige Proteste vor Ort.
Während das Raumordnungsverfahren von 1977 zu dem Ergebnis kam, einzig die Trassenführung über das Isental sei als geeignet anzusehen, ergab ein zweites Raumordnungsverfahren im Jahre 1991 (11. Juni 1991, Aktenzeichen 800-8255), dass beide Trassen geeignet seien. Auf der Trasse über Haag/Obb wird allerdings abschnittsweise von einer Ausführung als vierspurige Bundesstraße ausgegangen, da eine direkt parallele Führung von B 12 und A 94 auf diesen Abschnitten nicht zweckmäßig erscheint.
Befürworter und Gegner[]
Die für die Genehmigung von Autobahnplanungen zuständige Regierung von Oberbayern, das bayerische Verkehrsministerium und die Autobahndirektion Südbayern verfolgen weiterhin die Trassenführung über Dorfen. Die Regierung von Oberbayern hat in einer Schutzgutanalyse (Aktenzeichen 831-8604-BAB-2/85) festgestellt, dass „die Trasse Haag eindeutig günstiger (…) als die Trasse Dorfen“ sei, dies bezieht sich jedoch nur auf den Kostenvergleich beider Trassen. Die Trasse Haag ist wesentlich dichter besiedelt, folglich wären dort mehr Siedlungen vom Verkehrslärm betroffen. Hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Wasser und Luft ist die die Trasse Haag ebenfalls schlechter geeignet als die Trasse Dorfen. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan finden sich beide Trassenvarianten, geplant wird jedoch ausschließlich auf der Trasse Dorfen.
Als Gegner der Isentaltrasse tritt die bereits seit den 1970er Jahren bestehende Bürgerinitiative „Aktionsgemeinschaft gegen die A 94“ zusammen mit den im Isental-Raum gelegenen Gemeinden (Lengdorf, Dorfen, Buch am Buchrain und Pastetten) auf. Ihr Hauptargument: Das landschaftlich reizvolle Isental ist bislang von Verkehrswegen nur am Rande berührt.
Die Befürworter eines schnellen Ausbaus der A94 finden sich im gesamten ostbayerischen Raum. Entlang der völlig überlasteten (DTV heute 28.000, im Jahr 2015 prognostizierte 50.000-55.000 Fahrzeuge pro Tag, Quelle: Planfeststellungsbeschluss zur A94) und gefährlichen (jährlich 8 bis 10 Unfalltote im Bereich zwischen Forstinning und Mühldorf) B12 haben sich Bürgerinitiativen gegründet, so in Hohenlinden, Maitenbeth, Haag und im weiteren Verlauf bis Mühldorf. Auch Industrie und Handwerk befürworten einen schnellen Ausbau der A94. Ein weiteres Aurgument der Befürworter ist, dass bei einer Umplanung auf die Trasse Haag bei einer vergleichbaren Verfahrensdauer mit einer Verkehrsfreigabe der A94 frühestens im Jahr 2035 zu rechnen wäre. Gegen das oben genannte Hauptargument der Autobahngegner sprechen viele Einwohner Dorfens und des umliegenden Landkreises, die sich endlich eine leistungsfähige Anbindung an die Landeshauptstadt München wünschen.
Aktuelle Situation[]
Im Frühjahr 2002 erließ die Regierung von Oberbayern auf Basis eines Landesentwicklungsplans (LEP) einen Planfeststellungsbeschluss für den kurzen Abschnitt von Forstinning bis Pastetten. Die Aktionsgemeinschaft gegen die A 94 reichte daraufhin im Sommer 2002 eine Klage gegen Beschluss und LEP beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München ein, die wiederum ohne mündliche Verhandlung abgewiesen wurde.
Am 17. Januar 2003 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einer weiteren Klage der Aktionsgemeinschaft gegen die A 94, dass der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Prüfung des LEP in einer Gerichtsverhandlung zuzulassen habe.
Die gerichtliche Klärung steht bis dato aus, nachdem die Planungsbehörden die Klageerwiderung auf die Frühjahr 2002 eingereichte Klage der Aktionsgemeinschaft erst im August 2003 fertiggestellt hatten. Ende August 2003 wurde eine Verschiebung des Prozesses um „mindestens ein halbes Jahr“ angekündigt. Am 8. April 2005 sollte ein Urteil gefällt werden, es wurde jedoch nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches rechtliche Fragen zu den Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien (FFH) aufwarf, verschoben. Die Klagen der vier Gemeinden Lengdorf, Dorfen, Buch am Buchrain und Pastetten wurden abgewiesen, es verbleibt also die Klage des Bund Naturschutz.
Da die A 94 auf der Trasse Dorfen potientielle FFH-Gebiete kreuzt, wurden drei Fragen zu diesem Thema an den Europäischen Gerichtshof geschickt. Am 14. September 2006 wurden diese Fragen vom EuGH beantwortet und die Bewertung des FFH-Schutzes für dieses Gebiet in nationale Gerichtsbarkeit zurückgegeben. Laut Urteil darf die A94 auf der Trasse Dorfen gebaut werden, wenn die ausgewiesenen FFH-Gebiete nicht ernsthaft beeinträchtigt werden. Derzeit bereiten die Planungsbehörden eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vor, der diese ernsthaften Beeinträchtigungen vermeiden soll. Damit wird das Bayerische Verwaltungsgericht voraussichtlich ab Mitte 2007 wieder über die geplante Autobahn verhandeln. Sollte das Gericht den Weg für die A94 freigeben, hat der Bund Naturschutz bereits angekündigt, vor dem Bundesverwaltungsgericht weiterzuklagen.
Eine Entlastung für Nutzer und Anlieger der B12 lässt somit weiter auf sich warten.
Weblinks[]
- Detaillierte Streckenbeschreibung der Bundesautobahn 94
- Autobahndirektion Südbayern
- Informationsseite des Landratsamts Mühldorf am Inn zur A 94
- Verein Ja zur A94
- Webseite der Initiative A94-Jetzt
- Webseite der Aktionsgemeinschaft gegen die A 94
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